Auswirkungen der Corona-Pandemie
Informationen für Unternehmen
Letzte Aktualisierung: 21. August 2020
Regelungen in Hessen
Seit dem 15. August gilt:
- Weihnachtsmärkte werden wie Wochen- und Flohmärkte behandelt und dürfen unter Einhaltung entsprechender Regeln stattfinden. Das bedeutet, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen.
- In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung wie beispielsweise Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen.
- Besucher von Spielhallen und Casinos müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht.
Seit dem 6. Juli gelten folgende Lockerungen:
- Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.
- Auch der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich.
- Die Zehn-Quadratmeter-Regel für Geschäfte wird ebenfalls aufgehoben. Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt aber bestehen. Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- Weiterhin gilt, dass zwei Hausstände bzw. maximal zehn Personen sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten können.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.
- Vereins- und Versammlungsräume können wieder genutzt werden. Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
- Das Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich wieder erlaubt.
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Besucherinnen und Besuchern müssen weiterhin vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben verboten.
Alle Regelungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Verordnungen und Auslegungshinweise
Hier finden Sie die komplette, aktualisierte Corona-Verordnung (15. August 2020)
Die Auslegungshinweise zur Verordnung sind abrufbar unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen sowie unter https://www.hessen.de/
Die Auslegungshinweise zur Verordnung sind abrufbar unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen sowie unter https://www.hessen.de/
Informationen zu finanziellen Hilfen
Unsere umfangreiche Sonderseite zu finanziellen Hilfen befasst sich unter anderem mit diesen Themen:
- Zuschussförderung (Überbrückungshilfe, Soforthilfe, Kopf Hoch Kassel, Kurzarbeit, Entschädigung)
- Kreditförderung (Förderprogramme KfW und WIBank, u.a. WIBank Mikroliquidität, KfW-Schnellkredit)
- Steuerhilfen (Absenkung der Mehrwertsteuer, Verlustrücktrag)
- Unternehmenskrise und Insolvenz?
Informationen für den Außenhandel
Sonderseite für Außenhandelsunternehmen
Informationen zur Exportabsicherung, Änderungen des europäischen Exportverbots, Zöllen und Steuern und weiteren Themen im Bereich der Außenwirtschaft entnehmen Sie bitte unserer Sonderseite.
Informationen im Bereich Ausbildung, Fortbildung und Sach- und Fachkunde
Der Nachrichtenstand zur Entwicklung rund um das Corona-Virus kann sich mit großer Geschwindigkeit verändern. Aus diesem Grund stellen wir tagesaktuell die uns jeweils bekannt gewordenen wichtigen Informationen ein, von denen wir denken, dass sie für Auszubildende, Ausbilder, Ausbildungsbetriebe, Prüferinnen und Prüfer sowie Lehrerinnen und Lehrer wichtig sind.
Perfect Match: IHK startet Ausbildungsoffensive
Um die Situation auf dem regionalen Ausbildungsmarkt zu stabilisieren, baut die IHK Kassel-Marburg ein umfangreiches Beratungs- und Informationsprogramm auf. Es trägt den Titel „Ausbildung 2020! Perfect Match #GemeinsamDurchstarten“.
Um gezielt zu beraten und zu vermitteln, richtet die IHK eine Berufsorientierungs-Hotline ein (Tel. 0561 7891-300), über die sich Eltern und Schüler seit 18. Mai 2020 täglich zwischen 9 und 17 Uhr beraten lassen können. Ebenfalls melden können sich Unternehmen, denen es Probleme bereitet, Vertragsverhältnisse mit Auszubildenden aufrecht zu erhalten, oder die unsicher sind, ob sie ab Sommer ausbilden sollen.
Weitere Informationen: Perfect Match - IHK startet Ausbildungsoffensive
Um gezielt zu beraten und zu vermitteln, richtet die IHK eine Berufsorientierungs-Hotline ein (Tel. 0561 7891-300), über die sich Eltern und Schüler seit 18. Mai 2020 täglich zwischen 9 und 17 Uhr beraten lassen können. Ebenfalls melden können sich Unternehmen, denen es Probleme bereitet, Vertragsverhältnisse mit Auszubildenden aufrecht zu erhalten, oder die unsicher sind, ob sie ab Sommer ausbilden sollen.
Weitere Informationen: Perfect Match - IHK startet Ausbildungsoffensive
Informationen für Arbeitgeber
Vorsichtsmaßnahmen im Betrieb ergreifen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat als Hilfestellung ein Faltblatt 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung (PDF, 900 KB) herausgegeben.
Was tun bei Verdachtsfällen im eigenen Unternehmen?
Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich zu verhalten haben.
Infizierte werden in der Regel vom Gesundheitsamt zu ihren Kontakten in den vergangenen Tagen und zu Symptomen befragt, sie werden namentlich registriert und gegebenenfalls Labortests unterzogen. Hier sollten Sie mit dem Amt kooperieren. Für Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen aber nicht schwer krank sind, kann das Gesundheitsamt eine Heim-Quarantäne anordnen.
Das für Ihr Unternehmen zuständige Gesundheitsamt können Sie anhand Ihrer Postleitzahl über die Datenbank des Robert-Koch-Instituts ermitteln.
Arbeitsrechtliche Hinweise
1. Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) folgende Broschüre veröffentlicht: Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie (PDF, 200 KB).
Dort finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Dort finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Arbeitsverhältnisse in Deutschland
- Arbeitspflicht
- Mitteilungsobliegenheiten des Arbeitnehmers
- Vergütungsanspruch (Entgeltfortzahlungsanspruch, Leistungen der Unfallversicherung, Behördliche Maßnahmen)
- Betriebsrisiko
- Datenschutzrechtliche Erwägungen
- Vorbeugende Maßnahmen
- Arbeitnehmerentsendung
- Zurückbehaltungsrecht
- Entgeltfortzahlungsanspruch
- Leistungen der Unfallversicherung
2. Auswirkungen des Corona-Virus auf das Arbeitsverhältnis: https://www.heuking.de/en/news-events/articles/corona-virus-faq-arbeitsrecht.html
3. Fragen & Antworten zu den arbeitsrechtlichen Folgen der Pandemie stellt das Haus der Arbeitgeberverbände Nordhessen tagesaktuell auf seiner Website zur Verfügung.
4. Weitere Informationen: Wertvolle Tipps für Arbeitgeber hat die IHK München auf ihrer Website zusammengestellt.
5. Informationen zum Thema Kurzarbeit.
Arbeitsschutzstandards und Hygienekonzept
Nach dem Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums gelten klare Grundsätze für das Hygienekonzept in Betrieben. Hier finden Sie Maßnahmen zu Hygiene und Infektionsschutz sowie allgemeine Vorschläge für Unternehmen: Hygienekonzept
Dienstreisen planen: Hinweise des Auswärtigen Amtes beachten
Geschäftsreisende können sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und der deutschen Auslandsvertretungen über entsprechende Warnhinweise und den aktuellen Verlauf der Infektionskrankheit informieren.
https://www.auswaertiges-amt.de
https://www.auswaertiges-amt.de
Weitere arbeitsrechtliche Informationen, wie Kurzarbeit, finden Sie auf unserer Sonderseite: Aktuelle Vereinfachungen für den Bezug und häufige Fragen
Informationen für Mieter und Vermieter
Zum 1. Juli 2020 sind die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie zum Beispiel über Telefon, Strom und Gas ausgelaufen.
Das bedeutet im Gewerberaum-/Mietrecht:
COVID-19-bedingte Mietschulden für die Monate April 2020 bis Juni 2020 müssen bis spätestens 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Ab 1. Juli 2020 müssen die normalen Mietzahlungen wieder aufgenommen werden, andernfalls drohen zivilrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.
Weitere Informationen zu den vorübergehenden, jetzt abgelaufenen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Sonderseite: Antworten für Mieter und Vermieter in Zeiten von Corona
Brancheninformationen
Verkehr und Mobilität: Tipps und Hinweise
Aktuelle Regelungen des Bundes und der Länder für Berufskraftfahrer und Gefahrguttransporte.
Handel: Tipps und Hinweise
Durch die Einschränkungen und das verminderte Kundenaufkommen steht der stationäre Handel weiterhin vor einer großen Belastungsprobe. Wir haben Möglichkeiten zusammengestellt, Ihre Liquidität zu sichern und in diesen Zeiten Ihre Mitarbeiter und Kunden zu binden.
Politische Forderungen der IHK-Organisation
Wenn für Selbstständige und kleine Unternehmen die Einnahmen wegbrechen, ist der Fortbestand des Betriebs schnell gefährdet. Um den Unternehmen in der Corona-Krise schnell und unbürokratisch mit Liquidität zu helfen, fordert der DIHK die Bundesregierung zur schnellen Hilfe auf. Nur so könne eine Pleitewelle unvorstellbaren Ausmaßes verhindert werden.
Hier finden Sie die DIHK Statements und Pressemeldungen.
Hier finden Sie die DIHK Statements und Pressemeldungen.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Informationen zu aktuellen Fallzahlen und eine Übersicht der Risikogebiete stellt das Robert Koch-Institut bereit unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
Wir sind für Sie da!
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Nachstehend finden Sie die Ansprechpartner zu folgenden Themen:
Arbeitsrecht (z.B. Kurzarbeitergeld, Fürsorgepflicht)
- Maureen Edelmann (Tel. 06421 9654-24, E-Mail: maureen.edelmann@kassel.ihk.de)
- Manuel Siemes (Tel. 06421 9654-14, E-Mail: siemes@kassel.ihk.de)
Vertragsrecht (z.B. Leistungspflichten, Schadensersatzforderungen)
- Simone Kaiser-Dietrich (Tel 0561 7891-390, E-Mail: kaiser-dietrich@kassel.ihk.de)
Finanzierungsfragen
- Kassel:
Dienstleistungen: Carsten Heustock (Tel. 0561 7891-277, E-Mail: heustock@kassel.ihk.de)
Tourismus, Verkehr: Daniel Hankel (Tel. 0561 7891-285, E-Mail: hankel@kassel.ihk.de)
Handel: Oliver Stöhr (Tel. 0561 7891-322, E-Mail: stoehr@kassel.ihk.de)
Industrie: Tobias Heidrich (Tel. 0561 7891-208, E-Mail: heidrich@kassel.ihk.de)
- Marburg:
Manuel Siemes (Tel. 06421 9654-14, E-Mail: siemes@kassel.ihk.de)
- Hersfeld-Rotenburg:
Julia Kossack (Tel. 06621 17078-10, E-Mail: kossack@kassel.ihk.de)
- Schwalm-Eder:
Eugen Knoth (Tel. 0561 7891-200, E-Mail: knoth@kassel.ihk.de)
Milena Mikosch (Tel. 05681 93939-16, E-Mail: mikosch@kassel.ihk.de)
- Waldeck-Frankenberg:
Carolin Dobersch (Tel. 05631 9503-10, E-Mail: dobersch@kassel.ihk.de)
- Werra-Meißner:
Dr. Michael Ludwig (Tel. 05651 33513-10, E-Mail: ludwig@kassel.ihk.de)
Existenzgründung und Unternehmensnachfolge
- Existenzgründung: Sabine Schade (Tel. 0561 7891-275, E-Mail: schade@kassel.ihk.de)
- Unternehmensnachfolge: 0561 7891-276, E-mail: wudonig@kassel.ihk.de)
Außenhandel, Internationale Lieferketten, Exportvorschriften
- Norbert Claus (Tel. 0561 7891-279, E-Mail: claus@kassel.ihk.de)
- Carina Balti (0561 7891-251, E-mail: balti@kassel.ihk.de)
Prüfungen (z.B. bei Fragen zu IHK-Prüfungen, Prüfungsgebühren, Nachholterminen)
- Team Prüfungen Ausbildung (Tel. 0561 7891-312, E-Mail: pruefungen.ausbildung@kassel.ihk.de)
