Auch wenn der Handel in weiten Teilen der Welt frei durchführbar ist, gibt es Produkte, die bei der Ausfuhr einer Genehmigungspflicht unterliegen. So ist z. B. bei Waren, die einen doppelten Verwendungszweck haben können, die EG-Dual Use-Verordnung zu beachten.
Bei Waren, die beispielsweise unter Hinzunahme von Vormaterialien mit US-amerikanischen Ursprung gefertigt wurden, muss das US-Exportkontrollrecht beachtet werden.
Und so kann es durchaus sein, dass sich selbst Unternehmen, die nur innerhalb der Europäischen Union liefern, mit dem Thema Exportkontrollrecht auseinander setzen müssen.
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