Frage des Monats

Von Unternehmerseite werden täglich Fragen an uns herangetragen, zu denen wir rechtliche Auskünfte und weiterführende Hinweise geben. Einige dieser Fragen berühren so alltägliche Probleme oder aktuelle Son-derthemen, dass wir diese Informationen auch anderen Betroffenen zur Verfügung stellen möchten. An dieser Stelle veröffentlichen wir deshalb monatlich wechselnd die "Frage des Monats".

Die von unseren Zugehörigen gestellten Fragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und bei der Verwendung als "Frage des Monats" verallgemeinert bzw. anonymisiert.

Wenn Sie selbst Probleme im arbeitsrechtlichen Umgang mit Ihren Mitarbeitern haben oder eine Nachfrage zu den hier besprochenen Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden - telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.
 
Frage des Monats Mai: Frage nach der Kündigung während der Probezeit
Frage:
"Im Arbeitsvertrag wurde eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Nun möchte ich dem Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit kündigen. Muss ich dabei einen bestimmten Kündigungstermin, z. B. Kündigung zum Monatsende, einhalten?"

 



Antwort:

Nein, ein bestimmter Kündigungstermin ist nicht einzuhalten. § 622 Abs. 3 BGB sieht lediglich vor, dass das Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Kündigung kann also zu jedem beliebigen Beendigungstermin unter Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist erfolgen. Beispiel: Erfolgt die Kündigung am Montag, 13. Mai, so endet die Kündigungsfrist am Montag, 27. Mai.

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