Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der IHK Kassel-Marburg. Sie setzt sich aus insgesamt 77 gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Nach der Wahlordnung der IHK Kassel-Marburg können die 77 direkt gewählten Mitglieder der Vollversammlung bis zu zehn weitere wählbare Personen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern der Vollversammlung hinzuwählen, sogenannte Kooptationen (§ 1 der Wahlordnung). Sie vertreten die gut 69.000 IHK-zugehörigen Unternehmen Nordhessens.
Auch als "Parlament der Wirtschaft" bezeichnet, stellt sie mit ihren Vertretern aus Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen das oberste Entscheidungsgremium über Haushalts- und Budgetrecht dar und bestimmt die wirtschaftspolitische Richtung der IHK. Sie beschließt alle grundsätzlichen Angelegenheiten der gewerblichen Wirtschaft und setzt sich für notwendige Verbesserungen der Infrastruktur im IHK-Bezirk ein.
Aufgabe der Regionalausschüsse ist es, das Interesse der Wirtschaft der jeweiligen Region und des jeweiligen Kreises wahrzunehmen und gegenüber den Gremien der Kammer, aber auch in der Öffentlichkeit, zu vertreten. Die Regionalausschüsse sollen die Arbeit der Kammer und ihrer Gremien unterstützen.
Die Mitglieder der Regionalausschüsse werden in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Vollversammlung gewählt. Bei der Zusammensetzung der Regionalausschüsse soll die Branchenstruktur der jeweiligen Kreise angemessen berücksichtigt werden. Das Nähere regelt die Wahlordnung.
Lernen Sie auf den folgenden Seiten die Mitglieder der Vollversammlung und Regionalausschüsse kennen.