Das Wettbewerbsrecht - eine Kernaufgabe der IHK

Werbung ist für die meisten Unternehmen sehr wichtig. Aufgrund einer umfangreichen Rechtsprechung ist das Wettbewerbsrecht unübersichtlich, so dass bei der Gestaltung von Werbematerialien schnell Fehler passieren können. Das kann einem Unternehmen teuer zu stehen kommen, da Konkurrenz und zum Teil unseriöse Abmahnvereine aufmerksam sind und dagegen vorgehen.

Auch nach der Novellierung des UWG und den daraus resultierenden Liberalisierungen (z. B. Wegfall des Sonderveranstaltungsverbotes, Wegfall der Anzeigepflicht von Räumungsverkäufen) müssen auch weiter-hin wettbewerbsrechtliche Regeln beachtet und eingehalten werden. Die Irreführung, die unsachgemäße Beeinflussung von z. B. Jugendlichen, unlautere Verkaufsförderaktionen, unzumutbare Belästigungen usw. sind auch zukünftig Verbotsadressen im Sinne des Gesetzes.

Wir helfen Ihnen bei allen Ihren wettbewerbsrechtlichen Problemen schnell und unkompliziert. So können Sie uns beispielsweise gerne Entwürfe von Werbeanzeigen zusenden, die wir auf ihre wettbewerbsrecht-liche Zulässigkeit prüfen. Wir rufen Sie dann kurzfristig zurück und weisen Sie auf wettbewerbsrechtliche Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten hin.

Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Wir kennen in der Regel die unseriösen Abmahnvereine und geben Ihnen Tipps zum weiteren Verhalten.

Sie können auch unsere Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten anrufen, um so hohe Verfahrenskosten zu vermeiden, falls Sie der Meinung sind, zu Unrecht abgemahnt worden zu sein.

Nehmen Sie unsere Service-Leistungen in Anspruch! Sie ersparen sich unnötige Kosten und Zeit, die Sie dann zum Wohle Ihres Unternehmens verwenden können.
Downloads
  • Merkblatt Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken via Brief, E-Mail, Fax und Telefon
  • Merkblatt: Adressbuch- und Anzeigenschwindel (31 KB)
    Seit einigen Jahren nimmt die Zahl unseriöser Adressbuchverlage, die als Rechnungen aufge-machte Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnlich lautende Verzeichnisse in Umlauf bringen, stetig zu. Die Angebote sind meist so aufgemacht, dass der flüchtige Leser meint, es handle sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag.
  • Flyer Adressbuchschwindel: Wichtige Hinweise für Unternehmen
  • Merkblatt: IHK warnt: Hier droht Abzocke! -Informationen für Unternehmen zu unseriösen Anbietern von Adressbüchern und Registereinträgen- (78 KB)
    Vorsicht: Tausende von Unternehmern tappen jedes Jahr in die Falle. Sie unterschreiben offiziell aussehende Formulare und schließen damit teure Verträge. Schnell kosten solche Verträge mehrere Tausend Euro pro Jahr!
  • Merkblatt: Richtig werben -Eine Übersicht über das neue Wettbewerbsrecht- (137 KB)
    Das neue UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist am 30. Dezember 2008 in Kraft getreten. Damit wird die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in deutsches Recht umgesetzt und unter anderem eine schwarze Liste mit 30 absolut verbotenen Geschäftspraktiken eingeführt. Inhaltliche Änderungen ergeben sich durch das neue UWG kaum, weil schon das alte UWG seit 12.12.2007 richtlinienkonform auszulegen war und sich der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung stark an den Wortlaut der Richtlinie anlehnt.
  • Merkblatt: 30 Tipps zur Werbung (57 KB)
    Das deutsche Wettbewerbsrecht ist geprägt von dem Leitgedanken, dass bei der Werbung Qualität und Preis von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Es dient dem Schutz des Mitbe-werbers genauso wie dem des Verbrauchers und anderer Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten. Die folgenden 30 Regeln solllen eine Orientierungshilfe für Unternehmen sein.
  • Merkblatt: Irreführende Werbung (29 KB)
    Jede Werbung muss klar und wahr sein, da nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) irreführende Werbung verboten ist. Allgemein unzulässig sind danach unwahre Aussagen bzw. bildliche Darstellungen, wahre Aussagen bzw. bildliche Darstellungen, sofern sie von den Angesprochenen falsch verstanden werden sowie unvollständige Angaben, wenn es sich um Angaben handelt, die für den Kaufentschluss erforderlich sind (z.B. das Verschweigen, wenn es sich um ein Auslaufmodell oder eine Ware "2.Wahl" handelt). Maßgebend ist dabei jeweils der Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt. Im geschäftlichen Verkehr kommt dabei der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse (z.B. Größe oder Tradition des Unternehmens) oder der Irreführung über Produkteigenschaften (z.B. Beschaffenheit oder Preis) besondere Bedeutung zu.
  • Merkblatt: Werbung mittels Telefon, Fax, E-Mail, SMS oder Brief (44 KB)
    Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich. Ohne sie besteht kaum eine Möglichkeit, potenzielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Untersagt sind unlautere Werbemethoden im Sinne des § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
  • Merkblatt: Faxwerbung und Robinsonlisten (32 KB)
    Wie schützt man sich vor unerwünschter Fax-Werbung? Was sind Robinsonlisten?
  • Merkblatt: Anzeigenwerbung - was ist zu beachten? (28 KB)
    Jede Werbung eines Gewerbetreibenden gegenüber Endverbrauchern (nur) unter Kennziffer (Chiffre), Telefonnummer, Schließ- oder Postfachadresse ist unzulässig, soweit nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebotes deutlich hingewiesen wird, weil hierdurch gewöhnlich der Eindruck eines Privatangebots erweckt wird - ein Umstand der für den Kaufentschluss des Anzeigenlesers wesent-lich sein kann. Dies gilt auch für Kleinanzeigen!
  • Merkblatt: Gewinnspiele, Verlosungen, Preisausschreiben (28 KB)
    Die Durchführung von Gewinnspielen, Preisausschreiben, Verlosungen, Lotterien etc. zu Werbe-zwecken ist wettbewerbsrechtlich nicht ungefährlich und bietet in der Praxis häufig Anlass zu Ab-mahnungen. Eine Regelung findet sich in § 4 Nr. 5 und 6 UWG (Gesetz gegen den lauteren Wettbe-werb). Gewinnspiele sind dann grundsätzlich zulässig, wenn die nachfolgend aufgeführten Regeln beachtet werden. Zu beachten ist jedoch immer, dass einige der nachfolgenden Kriterien sehr un-bestimmt sind und es deshalb keine völlige Sicherheit für jeden Einzelfall geben können.
  • Merkblatt: Preiswerbung - Preisgegenüberstellung (30 KB)
  • Merkblatt: Verteilung und Platzierung von Werbung (30 KB)
    Nicht nur der Inhalt einer Werbung, sondern auch die Art und Weise wie sie betrieben wird, kann wettbewerbswidrig sein!
  • Merkblatt: Grundpreisauszeichnung (43 KB)
    Die Preisangabenverordnung verpflichtet Händler beim Verkauf von Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, diese Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen. Zweck ist, dem Verbraucher den Preisver-gleich unterschiedlicher Waren zu ermöglichen. Die wichtigsten Auswirkungen werden hier kurz dargestellt:
  • Merkblatt: Abmahnung - was nun? (43 KB)
    Tipps für den Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Merkblatt: Kündigung von Unterlassungserklärungen (37 KB)
    Wettbewerbsverstöße ziehen vielmals wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich. Die betroffenen Unternehmen müssen dann in den meisten Fällen eine Erklärung abgeben, die entsprechende Werbemaßnahme nicht mehr durchzuführen (wettbewerbsrechtliche Unterlassungseklärung).
  • Merkblatt: Einigungsstelle (58 KB)
    Um zu verhindern, dass aufwendige Verfahren vor den Gerichten durchgeführt werden müssen, hat das UWG sog. Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern (§ 15 UWG) geschaffen, die zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig sind.
  • Merkblatt: Sicher Handeln im Internet (81 KB)
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im e-Commerce uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen.
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