Handelsregister - Ein wichtiges Element der Sicherheit
Das Handelsregister (HR) ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute und gibt Auskunft über alle für den Geschäftsverkehr rechtserheblichen Tatsachen, z. B. über Firma, Name des Inhabers bzw. des persönlich haftenden Gesellschafters, Stammkapital, Erteilung und Entziehung der Prokura, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Löschung der Firma.
Die IHK ist gesetzlich verpflichtet, die Gerichte bei der Handelsregistereintragung zu unterstützen. Zu die-sem Zweck und zur Vermeidung unzulässiger Eintragungen holt das Amtsgericht in zweifelhaften Fällen das Gutachten der IHK ein.
Sollten Sie beabsichtigen, eine Firma zu gründen, Ihren bestehenden Firmennamen, das Tätigkeitsgebiet zu ändern oder den Firmensitz zu verlegen, beraten wir Sie gern im Vorfeld. Da viele Begriffe als Bestandteil eines Firmennamens nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendbar sind, empfiehlt es sich vor der Beurkundung der entsprechenden Anmeldung bei der IHK beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen auch umfassende Firmenrecherchen an. So kann sichergestellt werden, dass der von Ihnen gewählte Name nicht nur firmen-, sondern auch wettbewerbsrechtlich gesichert ist.
Nehmen Sie unsere Serviceleistung in Anspruch, Sie ersparen sich unnötige Kosten und Zeit.
- Formular: Überprüfung eines Fimennamens (213 KB)
Nutzen Sie unser Angebot, Ihren Firmennamen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
- Gründerzeiten: Rechtsformen - Welche Rechtsform ist die richtige? (1,14 MB)
Die Entscheidung, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen wollen, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Einen Überblick, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen anbietet, bietet Ihnen die Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums.
- Merkblatt: Übersicht der Rechtsformen (13 KB)
Alle Rechtsformen im Vergleich unter Einbeziehung der Haftung. Steuersubjekt, Finanzierung und Entscheidungsbefugnis.
- Häufig gestellte Fragen zum Handelsregister (30 KB)
- Merkblatt: Die Handelsregistereintragung (72 KB)
Mit Ausnahme die nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebs und der BGB-Gesellschaft (GbR) müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden.
- Merkblatt: Wie gründe ich eine GmbH - Checkliste
- Merkblatt: Die Pflichtangaben auf den Geschäftsbriefen
Bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsbriefe müssen Sie gesetzliche Vorschriften beachten. Die Angaben sollen Ihren Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens zu informieren. Durch die Mitteilung der Handelsregisternummer beispielsweise ist es für Ihren neuen Geschäftspartner einfacher, sich beim Registergericht Auskünfte über Ihre Firma einzuholen.
- Merkblatt: Auflösung, Liquidation und Löschung einer GmbH (69 KB)
Bevor eine bestehende GmbH im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachtet werden. Das Ausscheiden der GmbH aus dem Rechtsverkehr vollzieht sich regelmäßig in den drei Stufen: • Auflösung, • Liquidation, • Löschung. Nur in besonderen Fällen führt die Auflösung nicht zur Liquidation der Gesellschaft. Ein Beispiel hierfür ist die vermögenslose Gesellschaft, bei der ein Liquidationsverfahren sinnlos ist. Es besteht auch die Möglichkeit, die zu liquidierende Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen zu verschmelzen. Auch in diesem Fall erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. In den übrigen Fällen ist die Durchführung der Liquidationsphase zwingend. Die Auflösung der Gesellschaft führt also keinesfalls zeitgleich zu deren Löschung im Handelsregister!
- Merkblatt: GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Gesellschaftsformen mbH (164 KB)
Am 19. September 2008 hat der Bundesrat der GmbH-Reform zugestimmt! Das Gesetz ist am 1. November 2008 in Kraft getreten. Über die Änderungen informiert Sie dieses Merkblatt.
- Merkblatt: Veröffentlichungs-, Offenlegungs- und Bekanntmachungspflichten
Unternehmen unterliegen verschiedenen Veröffentlichungspflichten. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Veröffentlichungspflichten geben.
- Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger ist Veröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Veröffentlichungen. Hierüber werden Jahresabschlüsse eingereicht und veröffentlicht.
- Handelsregister
Bundesweiter Abruf von Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschafts- und Partnerschafts-register-Bekanntmachungen
- Insolvenzbekanntmachungen
Auf dieser Internetseite veröfentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
- Unternehmensregister
Plattform zur Speicherung rechtlich relevanter Firmendaten. Hier werden die wichtigsten veröffentli-chungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elek-tronisch abrufbar bereit gestellt