Zielsetzung bei der Vollendung des europäischen Binnenmarktes war es, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es aber, dass alle Produkte bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden für alle Staaten der EU verbindlich in sog. EG-Richtlinien erlassen. Sie sind verbindliche Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten der EU. Aber auch die EFTA-Länder haben sich durch den EWR-Vertrag (seit 1. Januar 1994 in Kraft) mittlerweile zur Übernahme der Angleichungsmaßnahmen der EU verpflichtet. Seit 1985 werden diese EG Richtlinien nach einem neuen Konzept erlassen. Dieses Konzept basiert auf den nachfolgenden Grundsätzen:
Die Richtlinien erfassen eine große Zahl von Produkten, die gemeinsame Risiken besitzen und wo man daher gemeinsame Anforderungen beschreiben kann.
Es werden keine technischen Details in der Richtlinie aufgenommen, sondern nur grundlegende Anforderungen (essential requirements) verbindlich vorgegeben. Mit dem Zwang zur Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen sollen die mit den Richtlinien verfolgten Schutzziele erreicht werden. (z. B. Sicherheit und Gesundheit)
Als sichtbares Zeichen, dass die Produkte, die in den Geltungsbereich der EG-Richtlinien fallen, konform mit den darin festgelegten grundlegenden Anforderungen sind, ist es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erforderlich, daß die Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen.
Diese CE-Kennzeichnung richtet sich als Nachweis für die Konformität mit den Richtlinien an die von den Einzelstaaten zur Überwachung eingesetzten Behörden.
Informationen über die neue Maschinenrichtlinie in Form eines Interviews finden Sie hier!
CE-Lerneinheit
Um die Anwendung der CE-Richtlinien für Hersteller und Vertreiber von kennzeichnungspflichtigen Waren zu erleichtern, hat die IHK Kassel gemeinsam mit dem eCommerce-Center-Nordhessen und dem Ingenieurbüro Volker Krey eine CE-Lernsoftware entwickelt. Die umfangreiche Thematik der CE-Kennzeichnung ist in der Lerneinheit in fünf aufeinander aufbauende Schritte gegliedert, in deren Handlungslogik sich alle CE-Maßnahmen einordnen lassen. Jeder Schritt gliedert sich in eine Übersicht, grundlegende Richtlinien und Anwendungsanleitungen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich in das Thema einzuarbeiten.

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