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Außenhandel

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als „Exportweltmeister“ weltweit einen Namen gemacht und konnte auch 2008 diesen Titel erfolgreich verteidigen.

Hauptabnehmer deutscher Waren ist unser westlicher Nachbar Frankreich, gefolgt von den USA, Großbritannien und Italien.

Auf der Bezugsseite steht ebenfalls Frankreich an erster Stelle. Auf Platz zwei und drei der Warenlieferanten folgen die Niederlande und die Volksrepublik China.

Gleich ob Sie Binnenhandel betreiben oder Geschäfte mit einem Drittland tätigen, Sie benötigen Informationen über die notwendigen Regularien, das Außenwirtschaftsrecht, das Zollrecht und andere Rechtsgebiete.

Einen ersten Einblick geben Ihnen die unten stehenden Merkblätter.

Downloads
  • Merblatt Export / Versendung
  • Merblatt Import / Eingang
  • Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB) - Authorised Economic Operator (AEO)
    Ab dem 1. Januar 2008 kann der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten - ZWB (Authorized Economic Operator - AEO) beantragt werden. Alle wesentlichen Informationen zu dem ZWB / AEO finden Sie auf dem Flyer. Wir empfehlen den Unternehmen, die Interesse am Erlangen des Status des ZWB / AEO haben, sich vor der Antragstellung mit dem Team International der IHK Kassel bzw. den zuständigen Ansprechpartnern im Hauptzollamt Gießen in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen: IHK Kassel, Team International: Heike Müller, Tel.: 0561 7891-251, Norbert Claus, Tel.: 0561 7891-279, Dagmar Guillén García, Tel.: 0561 7891-280, Petra Gruber, Tel.: 0561 7891-254; HZA Gießen: Frau Hodgson, Tel.: 0641 9484-444, Herr Gries, Tel.: 0641 7979-205
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