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IHK . Die Ausbildung

Für den Bereich der betrieblichen Erstausbildung hat der Gesetzgeber den Industrie- und Handelskammern u. a. die Aufgabe übertragen, die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und sie durch Beratung der Unternehmen und Auszubildenden zu fördern. Diese Aufgabe wird von eigens dafür bestellten Ausbildungsberatern wahrgenommen. Durch den gesetzlichen Auftrag ergeben sich folgende Kernaufgaben:

Beratung der Betriebe (Industrie, Handel, Dienstleistungen) und Auszubildenden in allen Ausbildungsfragen
Überprüfung der Ausbildungseignung der Betriebe
Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Die Industrie- und Handelskammer Kassel versteht sich jedoch nicht nur als "zuständige Stelle" bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben in der beruflichen Bildung, sondern als moderne und anerkannte Dienstleistungseinrichtung für Ihre Kunden. Dies wird nicht nur deutlich bei der kompetenten Kundenberatung vor Ort in den Unternehmen und der Beratung der Auszubildenden, sondern auch durch die enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Stellen wie z. B. Unternehmen, Berufliche Schulen, Bildungsträger, Arbeitsämter, Organisationen und Verbände etc.

Darüber hinaus trägt die Ausbildungsberatung zur Förderung der Berufsausbildung durch Informationsveranstaltungen z.B. bei der Einführung neuer Berufe, Ausbilderarbeitsgemeinschaften, Förderung der Verbundausbildung, Beteiligung an Modellversuchen u.v.a.m. bei.

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