Nicht jedes Unternehmen darf in jedem Beruf ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt, dass Ausbildungspläne erstellt werden und geeignete Ausbilder zur Verfügung stehen. Wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermittelt, organisiert die IHK eine überbetriebliche Ausbildung (Verbundausbildung). Wer ausbilden will, der muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen (Ausbildereignung). Die IHK prüft, ob diese Voraussetzungen der Ausbilder-Eignungs-Verordnung vorliegen. Soweit erforderlich, vermittelt sie einen entsprechenden Lehrgang.