GrimmHeimat Nordhessen
Startseite > Newsticker
10.06.2010

Ausbildungsjahr 2010/2011 Nebenabreden – nichtig oder wichtig?


Kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres werden allerorten Ausbildungsverträge geschlossen und den zuständigen Stellen etwa der IHK Kassel zur Prüfung und Eintragung vorgelegt. Rechtliche Grundlage für den Ausbildungsvertrag sind das Berufsbildungsgesetz (BBIG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Auf die Einhaltung der dort festgeschriebenen Rahmenbedingungen achten seitens der IHK die zuständigen Ausbildungsberater. Gerade im Falle von erstmals oder nach längerer Pause wieder ausbildenden Betrieben ist oftmals Gegenstand der Gespräche, dass bestimmte Arbeitszeitregelungen, Entgeltbestimmungen oder auch die Berufsschulpflicht nicht die Zustimmung der Betriebe finden. Hier auf Verständnis hinzuwirken, dass keine Bestimmungen verletzt oder vernachlässigt werden, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Ausbildungsberater. Ein vielleicht naheliegendes Missverständnis ist die Überlegung mancher Verantwortlicher in speziellen vertriebsorientierten Branchen, Nebenabsprachen mit den Auszubildenden zu treffen, die Leistungen im Vertrieb gesondert honorieren sollen. Besonders problematisch sind dabei solche Absprachen, die den Azubi zur kostenpflichtigen Abnahme von Adressmaterial etc. verpflichtet. In solchen Fällen müssen die IHK-Ausbildungsberater ihr Veto einlegen und mit Hinweis auf das BBIG, § 12 Nichtige Vereinbarungen, tätig werden. Im Kommentar zum BBIG (Herkert §12 25) wird dazu ausgeführt: „Haben die Vertragspartner die nichtige Vereinbarung in einer gesonderten, neben dem Berufsausbildungsvertrag bestehenden Vereinbarung getroffen, so ist nur diese Vereinbarung nichtig, der Berufsausbildungsvertrag bleibt davon unberührt.“

Sollten zu solchen oder ähnlichen Problemen Fragen entstehen, ist ein Anruf beim IHK-Ausbildungsberater angebracht. Über 0561 7891 288 können Anfragen zeitnah geklärt werden. Unter www.ihk-kassel.de finden sich weitergehende Informationen rund um das Thema Ausbildung, Verträge und Rechte und Pflichten.

© 2010 IHK Kassel