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28.05.2010

POLEN: Wegfall der Registrierungspflicht für grenzüberschreitende Dienstleistungen



In einem EU-Land registrierte Unternehmen, die auf eigene Rechnung grenzüberschreitend in Polen Dienstleistungen erbringen, müssen sich unter bestimmten Bedingungen hierfür nicht mehr vor Ort registrieren lassen. Das betrifft zum Beispiel Baudienstleistungen, den Handel und freie Berufe wie Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Damit setzt Polen eine wichtige Forderung der so genannten EU-Dienstleistungs-Richtlinie um: den Abbau von Beschränkungen und Erleichterungen für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten. Nur in wenigen Fällen brauchen Unternehmen aus anderen EU-Ländern hierfür noch Genehmigungen oder Konzessionen. Weitere Informationen finden Sie unter dem u. a. Link. (gtai)
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