Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Unter dem Begriff "Arbeitsschutz" versteht man die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Wenn Sie Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit haben, sprechen Sie uns an.
Grundlegende Rechtsvorschriften sind:
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit seinen Verordnungen (Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Baustellenverordnung (BaustellV), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Technischen Regeln
- das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV der zuständigen Berufsgenossenschaften
Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber, d. h.
- Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit schützen
- Unfälle verhüten
- eine Arbeitsschutzorganisation einrichten
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung organisieren
siehe Merkblatt unter Downloads