CE-Kennzeichnung und Richtlinien

Eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt ist, dass alle Produkte bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese werden für alle Staaten der EU verbindlich in sog. EG-Richtlinien erlassen. Auch die EFTA-Länder haben sich durch den EWR-Vertrag zur Übernahme der Angleichungsmaßnahmen der EU verpflichtet, in der Schweiz allerdings nur für Medizinprodukte. Auch die Türkei hat mit einer Importverordnung die CE Kennzeichnungsregeln übernommen. Die EG-Richtlinien basieren auf den folgenden Grundsätzen:
  • Die Richtlinien erfassen eine große Zahl von Produkten, die gemeinsame Risiken besitzen und wo man daher gemeinsame Anforderungen beschreiben kann.
  • Es werden keine technischen Details in der Richtlinie aufgenommen, sondern nur grundlegende Anforderungen (essential requirements) verbindlich vorgegeben. Mit dem Zwang zur Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen sollen die mit den Richtlinien verfolgten Schutzziele erreicht werden. (z. B. Sicherheit und Gesundheit)
Als sichtbares Zeichen, dass die Produkte, die in den Geltungsbereich der EG-Richtlinien fallen, konform mit den darin festgelegten grundlegenden Anforderungen sind, ist es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erforderlich, dass die Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen. Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU, trägt derjenige Importeur die Verantwortung, der das betreffende Produkt erstmalig auf dem Europäischen Markt bereitstellt.
Diese CE-Kennzeichnung richtet sich als Nachweis für die Konformität mit den Richtlinien an die von den Einzelstaaten zur Überwachung eingesetzten Behörden.