CE-Kennzeichnung, Produktsicherheitsrecht
Zielsetzung bei der Vollendung des europäischen Binnenmarktes war es, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es aber, dass alle Produkte bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden für alle Staaten der EU verbindlich in sog. EG-Richtlinien erlassen. Sie sind verbindliche Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten der EU. Aber auch die EFTA-Länder haben sich durch den EWR-Vertrag (seit 1. Januar 1994 in Kraft) mittlerweile zur Übernahme der Angleichungsmaßnahmen der EU verpflichtet. Seit 1985 werden diese EG Richtlinien nach einem neuen Konzept erlassen. Dieses Konzept basiert auf den nachfolgenden Grundsätzen:
- Die Richtlinien erfassen eine große Zahl von Produkten, die gemeinsame Risiken besitzen und wo man daher gemeinsame Anforderungen beschreiben kann.
- Es werden keine technischen Details in der Richtlinie aufgenommen, sondern nur grundlegende Anforderungen (essential requirements) verbindlich vorgegeben. Mit dem Zwang zur Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen sollen die mit den Richtlinien verfolgten Schutzziele erreicht werden. (z. B. Sicherheit und Gesundheit)
Als sichtbares Zeichen, dass die Produkte, die in den Geltungsbereich der EG-Richtlinien fallen, konform mit den darin festgelegten grundlegenden Anforderungen sind, ist es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erforderlich, daß die Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen.
Diese CE-Kennzeichnung richtet sich als Nachweis für die Konformität mit den Richtlinien an die von den Einzelstaaten zur Überwachung eingesetzten Behörden.
Downloads
- CE-Kennzeichnung
Grundlegende Informationen über den Weg zur CE-Kennzeichnung. Herausgegeben von der Europäische Kommission Generaldirektion Unternehmen und Industrie.
- Praxisleitfaden Maschinensicherheit
- Die neue Maschinenrichtlinie
Eine Gegenüberstellung der Änderungen durch die neue Maschinenrichtlinie. Herausgegeben durch die KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung.
- EU-Leitfaden Umsetzung der CE-Richtlinien
- Das kleine Einmaleins der Normung
Wer macht Normen? Wie können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am Normungsprozess beteiligen? Wo finden sie die für sie relevanten Informationen? Diese und weitere Fragen beantwortet jetzt der Leitfaden "Kleines 1x1 der Normung".Die kostenlose Veröffentlichung wird gemeinsam vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem DIN Deutsches Institut für Normung und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) herausgegeben.Alle drei Organisationen setzen sich für eine verstärkte Beteiligung von KMU in der Normung und einen besseren Zugang zu den derzeit mehr als 32.000 DIN-Normen ein.
- Merkblatt Ökodesign in 10 Minuten
Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden verbindliche
Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.
Weblinks
- Portal CE-Richtlinien
Informationen und Arbeitshilfen zum Themenfeld CE-Kennzeichnung.
Richtlinien und Gesetzestexte, Leitfäden usw.
- CE-Zeichen zum Download
- Portal Gefährdungsbeurteilung
Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Portal Produktsicherheit
Information der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI
Publikationen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI
- TECHNISCHE HARMONISIERUNG
Das Ziel ist die Vereinheitlichung der technischen Harmonisierung in Europa auf einer neuen Grundlage, die sich ausschließlich auf die Harmonisierung der wesentlichen Produktanforderungen beschränkt und in der das Prinzip des „Normenverweises" sowie das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zur Anwendung kommen, um die dem freien Warenverkehr entgegenstehenden technischen Hindernisse zu überwinden.
- Übersicht Betriebsbeauftragte in Unternehmen
Betriebsbeauftragte und Fachkundige Personen sind verpflichtete Personen, welche das Unternehmen bei den gesetzlichen vorgegebenen, eigenverantwortlichen Überwachungsaufgaben unterstützen.
(Infos der IHK Frankfurt am Main)
- Portal für Arbeitsschutzfilme
Vielen Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit fehlt bei der Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung zur Veranschaulichung der Themen noch ein ansprechender Film. Jetzt ist die Suche einfacher geworden.
Unter www.arbeitsschutzfilm.de finden Akteure im Arbeitsschutz mehr als hundertsechzig einsetzbaren Arbeitsschutzfilmen oder – clips. Diese sind 30 Fachkategorien zu Themen wie Gefahrstoffe, Persönliche Schutzausrüstung, Instandhaltung,
Lärm oder Baustellensicherheit zugeordnet, was das Finden der Filme sehr leicht macht.
- ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Die ZLS ist zuständig für die Anerkennung von Stellen die im Vollzug des europäischen Gemeinschaftsrechts als Notified Bodies sowie des nationalen Rechts als GS-Stellen oder zugelassene Überwachungsstellen bzw. Prüfstellen von Unternehmen die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren. Die ZLS nimmt diese Aufgabe für alle Bundesländer wahr.
Hier finden Sie Listen der Prüfstellen.