Energie
Energie muss langfristig planbar, sicher, umweltschonend und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen. Unter dieser zentralen Forderung steht für Nordhessen auch das Jahresthema 2012 der deutschen IHK-Organisation „Energie und Rohstoffe für morgen“.
Die entscheidende Rolle der Energiepolitik für wirtschaftliches Wachstum und
Beschäftigung hat die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg in den vergangenen
Jahren daher immer wieder veranlasst, die aktuelle Energiepolitik am Gesamtinteresse der Wirtschaft zu messen und dieses Gesamtinteresse gegenüber den politischen Entscheidungsträgern zu vertreten.
Die Einführung des freien Marktes für die Energieträger ist eines unserer Ziele. Wir unterstützen Unternehmen, die vom liberalisierten Energiemarkt profitieren wollen und beraten Firmen und Kommunen über Optionen, die durch verstärkte Nutzung von dezentralen Energietechnologien entstehen.
Wir informieren über den Energiemarkt und neue Technologien, die dazu dienen, Energie effizienter zu nutzen oder regenerative Energien verstärkt einzusetzen. Wir unterstützen die Positionierung Nordhessens als führende Region für dezentrale Energieversorgung und Energienutzung. Wir helfen unseren Unternehmen, neue Technologien für Energieeffizienz, Nutzung von regenerativen Energien und Optimierung der Netze zu entwickeln und am internationalen Markt einzuführen. Wir machen uns über unsere Dachorganisation DIHK stark, einen internationalen Wettbewerb auf Augenhöhe zu ermöglichen und nationale Alleingänge, die einseitig heimische Unternehmen belasten, zu vermeiden.
Downloads
- Aktualisierte Übersicht - Fristenregelungen bei Steuern und Abgaben im Energiebereich
Die Übersicht zeigt die wichtigsten im Jahresverlauf anstehenden Anzeige- und Meldefristen sowie die neuen Vorgaben aus dem EEG 2017 und dem KWKG 2016.
Bitte beachten Sie, dass keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden kann.
- Das EU-Energielabel - neue Energieeffizienzkennzeichnung für Elektrogeräte
DIHK Merkblatt
- DIHK-Faktenpapier Stromnetze
Grundlagen, Planungen, Alternativen
- Energiepolitisches Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Bezahlbar, Effizient, Sicher und Nachhaltig -
Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Energiekonzept
- EnEV 2014: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seit 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft. Zur Anwendung sind, insbesondere von Immobilienmaklern, vereinzelt Fragen aufgetaucht. Der neu eingefügte § 16a EnEV verpflichtet in Immobilienanzeigen zu besonderen Angaben von Energiemerkmalen. Hier eine Zusammenstellung zur Beantwortung häufiger Fragen sowie die Arbeitshilfe „Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und ‚alte‘ Energieausweise“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Arbeitshilfe soll als Lesehilfe bei „alten“, noch gültigen Energieausweisen das Auffinden der erforderlichen Informationen für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erleichtern.
- Faktenpapier Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung
Faktenpapier des DIHK gemeinsam mit dem BSW
- Faktenpapier Strompreise in Deutschland - 2017
Bestandteile, Entwicklungen, Strategien
- IHK-Energiewende-Barometer 2017
Stromzusatzkosten senken
Fakten|Trends|Forderungen
- Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen
nach dem EEG 2014 des Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle
- Merkblatt zum Marktstammdatenregister
- Neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (2017)
Merkblatt des DIHK
- Öko-Design in 10 Minuten
Mit der Ökodesign-Richtlinie wurde das Konzept zur umweltgerechteren Gestaltung von energierelevanten Produkten eingeführt. Wie Produkte hergestellt werden dürfen und wie diese Produkte gekennzeichnet werden müssen, wird durch verbindliche EU-Mindestanforderungen sowie Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Das Faktenpapier bietet Unternehmen einen schnellen Einstieg in das komplexe Regelwerk.
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen - Arbeitshilfe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die nachfolgende Arbeitshilfe bekannt.
- Verordnung zur Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte