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Bei Ausfuhr von Waren in einen Nicht-EU-Staat, also in ein sogenanntes Drittland, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, Schwierigkeiten zu vermeiden.
Bei Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat (Drittland) sind einige Besonderheiten zu beachten. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, Schwierigkeiten zu vermeiden.
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr von Waren wie zum Beispiel Berufsausrüstung, Warenmuster, Messe- und Ausstellungsgut.
Mit einer Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft wird eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware abgegeben. Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen zu Lieferantenerklärungen.
Die Verordnung regelt Sorgfalts- und Offenlegungspflichten von EU-Importeuren in der Produktions- und Lieferkette von bestimmten Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
Sitzt der Vertragspartner im Ausland, sind BGB und HGB nicht ohne weiteres anwendbar, da bei internationalen Verträgen unterschiedliche Rechtsordnungen betroffen sind.