3. Februar 2021
Neue IHK-Sprechtage zum Insolvenzrecht
Bei Zahlungsschwierigkeiten und drohender Insolvenz in der Corona-Krise erweist sich eine kompetente Beratung für Firmen als existenziell: Mit den neuen Insolvenzrechts-Sprechtagen bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg regionalen Unternehmern eine kostenfreie Möglichkeit, wichtige Fragen mit einem erfahrenen Insolvenzrechts-Experten zu klären. Auftakt für das Beratungsangebot ist am Dienstag, 16. Februar. Eine Anmeldung ist bis Donnerstag, 11. Februar, unter www.ihk-kassel.de/veranstaltungen erforderlich. Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt.
Für die vertraulichen Einzelgespräche via Microsoft Teams sind Zeitfenster von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Beispielsweise können Unternehmer folgende Fragen klären:
Für die vertraulichen Einzelgespräche via Microsoft Teams sind Zeitfenster von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Beispielsweise können Unternehmer folgende Fragen klären:
• Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
• Muss zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden?
• Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
• Muss zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden?
• Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
Nach erfolgreicher Online-Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine E-Mail mit dem exakten Gesprächstermin samt Zugangslink für den virtuellen Besprechungsraum sowie weitere Informationen zu relevanten Unterlagen, die sie bereithalten sollten.
Grundlegende Informationen zum Insolvenzrecht gibt es unter www.ihk-kassel.de/insolvenzrecht
Fragen beantwortet Simone Kaiser-Dietrich, IHK-Referentin Wirtschaftsrecht, Tel. 0561 7891-390, E-Mail: kaiser-dietrich@kassel.ihk.de