Nr. 4069186
IHK Kassel-Marburg

Firmenrecht und Handelsregister

 
Das Handelsregister (HR) ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute und gibt Auskunft über alle für den Geschäftsverkehr rechtserheblichen Tatsachen, z. B. über Firma, Name des Inhabers bzw. des persönlich haftenden Gesellschafters, Stammkapital, Erteilung und Entziehung der Prokura, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Löschung der Firma.
Die IHK ist gesetzlich verpflichtet, die Gerichte bei der Handelsregistereintragung zu unterstützen. Zu diesem Zweck und zur Vermeidung unzulässiger Eintragungen holt das Amtsgericht in zweifelhaften Fällen das Gutachten der IHK ein.
Sollten Sie beabsichtigen, eine Firma zu gründen, Ihren bestehenden Firmennamen, das Tätigkeitsgebiet zu ändern oder den Firmensitz zu verlegen, beraten wir Sie gern im Vorfeld. Da viele Begriffe als Bestandteil eines Firmennamens nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendbar sind, empfiehlt es sich vor der Beurkundung der entsprechenden Anmeldung bei der IHK beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen auch umfassende Firmenrecherchen an. So kann sichergestellt werden, dass der von Ihnen gewählte Name nicht nur firmen-, sondern auch wettbewerbsrechtlich gesichert ist.
Nehmen Sie unsere Serviceleistung in Anspruch, Sie ersparen sich unnötige Kosten und Zeit.
Handelsregister
Team Recht