Förderprogramme
Das erfolgreiche Förderprogramm unternehmensWert:Mensch geht in die 2. Runde bis Juli 2018
Auch dieses Mal ist die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg als Erstberatungsstelle der Partner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union und vergibt für die gesamte Region Nordhessen und Fulda Land und Stadt Beratungsschecks mit einer Erstattung der Beratungskosten je nach Unternehmensgröße von 80 oder 50 Prozent.
Wann sollte Ihr Unternehmen das Programm unternehmensWert:Mensch nutzen?
Zum Beispiel bei Problemstellungen im Zusammenhang mit:
- Herausforderungen in der Aufbau- oder Ablauforganisation
- Herausforderungen im Hinblick auf die Kommunikationsstruktur
- Herausforderungen in der Regelung von Verantwortlichkeiten
- Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter/innen
- Anhaltend hohe Arbeitsbelastung
- Fehlende Fähigkeiten und Kompetenzen bei den Mitarbeitern/innen
- Hoher Wettbewerbsdruck
- Hohe Mitarbeiterfluktuation
- Hohes Durchschnittsalter der Belegschaft
- Anhaltend hoher Krankenstand
Aber die Unterstützung durch das Programm
unternehmensWert:Mensch geht noch viel weiter. Das Ziel des Förderprogramms ist es, kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Damit soll eine Unternehmenskultur etabliert werden, die zur motivierenden, leistungsförderlichen und altersgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen wie auch zur Fachkräftesicherung beiträgt.
In vier Handlungsfeldern unterstützt das Programm
unternehmensWert:Mensch KMU dabei, eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur mit attraktiven Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Haben Sie Interesse an einer kostenlosen Erstberatung, dann setzen Sie sich mit der Projektleiterin für das Programm
unternehmensWert:Mensch bei der IHK Kassel-Marburg, Frau Dr. Oxen-Bodenhausen, in Verbindung.
Das Programm steht im Kontext der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" und wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Richtlinie sowie weitere Informationen zum Verfahren und den Förderkonditionen finden Sie auch über den unten stehenden Link.